Heizen im Neubau - gesetzeskonform und effizient!
Datum: Dienstag, dem 07. Juli 2009
Thema: Infos


OpenPr.de: Bei einem Hausbau müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Bei der Wahl der richtigen Heizung spricht inzwischen auch der Gesetzgeber ein Wörtchen mit. Denn seit Januar 2009 gilt das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien – kurz EEWärmeG. Demzufolge muss jeder Hausbesitzer einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Das Gesetz gilt für alle Neubauten mit Bauantrag ab dem 1. Januar 2009. „Die Anforderungen können zum Beispiel mit Solarthermie in Verbindung mit einer Erdgas-Brennwertheizung oder einer Wärmepumpe erfüllt werden“, so der Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern im VBEW e.V., dem rund 20 lokale und regionale Energieversorger angehören.
Wie hoch der Anteil erneuerbarer Wärmequellen sein muss, hängt vom gewählten Energieträger ab. Bei der Kombination von Erdgas und Solar beispielsweise müssen mindestens 15 Prozent der Wärme aus Sonnenkraft gewonnen werden. Was das konkret bedeutet, erklärt der Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern: Laut Gesetz müssen bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus 0,04 m² Kollektorfläche pro m² Nutzfläche installiert werden.

OpenPr.de: Bei einem Hausbau müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Bei der Wahl der richtigen Heizung spricht inzwischen auch der Gesetzgeber ein Wörtchen mit. Denn seit Januar 2009 gilt das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien – kurz EEWärmeG. Demzufolge muss jeder Hausbesitzer einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Das Gesetz gilt für alle Neubauten mit Bauantrag ab dem 1. Januar 2009. „Die Anforderungen können zum Beispiel mit Solarthermie in Verbindung mit einer Erdgas-Brennwertheizung oder einer Wärmepumpe erfüllt werden“, so der Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern im VBEW e.V., dem rund 20 lokale und regionale Energieversorger angehören.
Wie hoch der Anteil erneuerbarer Wärmequellen sein muss, hängt vom gewählten Energieträger ab. Bei der Kombination von Erdgas und Solar beispielsweise müssen mindestens 15 Prozent der Wärme aus Sonnenkraft gewonnen werden. Was das konkret bedeutet, erklärt der Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern: Laut Gesetz müssen bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus 0,04 m² Kollektorfläche pro m² Nutzfläche installiert werden.





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