Tipps für eine erfolgreiche Bauabnahme!
Datum: Dienstag, dem 27. April 2010
Thema: Tipps


OpenPr.de: Die Übergabe eines fertig gestellten Hauses an die Bauherren ist zweifellos ein Grund zum Feiern. Rechtlich gesehen, ist sie hingegen ein formaler Akt mit einigen Tücken, weiß bauen.de, das Fachportal für Bauherren und Heimwerker.
Die Bauabnahme ist ein wichtiger Tag für jeden Bauherren: Sie ist die wichtigste Gelegenheit zu prüfen, ob der Bauträger oder Handwerker geliefert hat, was im Bauvertrag vereinbart wurde. Deshalb empfiehlt es sich, eine förmliche Bauabnahme zu verabreden, das Gebäude gemeinsam in Augenschein zu nehmen und das Ergebnis anschließend schriftlich festzuhalten, darauf weist bauen.de, das Fachportal für Bauherren und Heimwerker, hin.
Rechtlicher Wendepunkt: Nach der Bauendabnahme kehren sich die Rechtsverhältnisse um. Bislang musste der Handwerker oder Bauträger beweisen, dass er ordentliche Arbeit geleistet hat. Danach muss der Käufer nachweisen, dass ein Mangel der ungenügenden Leistung des Handwerkers oder Bauunternehmers zuzuschreiben ist. Man spricht hier von einer Beweislastumkehr. Weiterhin beginnt die Gewährleistungsfrist und die Haftung für das Gebäude geht auf den Bauherren über. Beschädigt beispielsweise ein Sturm kurz nach der Abnahme das Dach, geht das zu Lasten des Bauherren, der hoffentlich rechtzeitig eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.

OpenPr.de: Die Übergabe eines fertig gestellten Hauses an die Bauherren ist zweifellos ein Grund zum Feiern. Rechtlich gesehen, ist sie hingegen ein formaler Akt mit einigen Tücken, weiß bauen.de, das Fachportal für Bauherren und Heimwerker.
Die Bauabnahme ist ein wichtiger Tag für jeden Bauherren: Sie ist die wichtigste Gelegenheit zu prüfen, ob der Bauträger oder Handwerker geliefert hat, was im Bauvertrag vereinbart wurde. Deshalb empfiehlt es sich, eine förmliche Bauabnahme zu verabreden, das Gebäude gemeinsam in Augenschein zu nehmen und das Ergebnis anschließend schriftlich festzuhalten, darauf weist bauen.de, das Fachportal für Bauherren und Heimwerker, hin.
Rechtlicher Wendepunkt: Nach der Bauendabnahme kehren sich die Rechtsverhältnisse um. Bislang musste der Handwerker oder Bauträger beweisen, dass er ordentliche Arbeit geleistet hat. Danach muss der Käufer nachweisen, dass ein Mangel der ungenügenden Leistung des Handwerkers oder Bauunternehmers zuzuschreiben ist. Man spricht hier von einer Beweislastumkehr. Weiterhin beginnt die Gewährleistungsfrist und die Haftung für das Gebäude geht auf den Bauherren über. Beschädigt beispielsweise ein Sturm kurz nach der Abnahme das Dach, geht das zu Lasten des Bauherren, der hoffentlich rechtzeitig eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.





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