Energieausweis und RAL-Gütezeichen!
Datum: Mittwoch, dem 25. März 2015
Thema: Infos


Dokumente zur Transparenz bei den Wärmekosten!

Eine große Rolle spielt dabei auch das energetische Verhalten des Gebäudes. Ein hoher Brennstoffbedarf für die Wärmeerzeugung kann ein vermeintlich günstig erworbenes Wohnhaus im Laufe der Zeit zur unersättlichen Kostenfalle werden lassen.

Verbesserungen sind dann oft nur mit erheblichen Investitionen in die Gebäudetechnik oder die Fassadendämmung möglich.

Deshalb ist die Bedeutung verlässlicher Informationen zur Energieeffizienz beim Wohnen jetzt noch einmal vom Gesetzgeber gestärkt worden: Seit dem 1. Mai 2014 schreibt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor, dass Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis des jeweiligen Objekts bereits bei Besichtigungsterminen vorlegen müssen.

In diesem Ausweis werden die energetischen Kennwerte des Gebäudes zusammengefasst, auf einer Skala von grün bis rot anschaulich dargestellt und zukünftig auch - ähnlich wie bei Elektro- und Haushaltsgeräten - unterschiedlichen Effizienzklassen zugeordnet.

Auch in Immobilienanzeigen müssen die entsprechenden Werte aus dem Energieausweis jetzt genannt werden. Interessenten erhalten auf diese Weise bereits vor Vertragsabschluss bestmögliche Transparenz über das, was in Sachen Nebenkosten auf sie zukommen kann.

Dokumente zur Transparenz bei den Wärmekosten!

Eine große Rolle spielt dabei auch das energetische Verhalten des Gebäudes. Ein hoher Brennstoffbedarf für die Wärmeerzeugung kann ein vermeintlich günstig erworbenes Wohnhaus im Laufe der Zeit zur unersättlichen Kostenfalle werden lassen.

Verbesserungen sind dann oft nur mit erheblichen Investitionen in die Gebäudetechnik oder die Fassadendämmung möglich.

Deshalb ist die Bedeutung verlässlicher Informationen zur Energieeffizienz beim Wohnen jetzt noch einmal vom Gesetzgeber gestärkt worden: Seit dem 1. Mai 2014 schreibt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor, dass Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis des jeweiligen Objekts bereits bei Besichtigungsterminen vorlegen müssen.

In diesem Ausweis werden die energetischen Kennwerte des Gebäudes zusammengefasst, auf einer Skala von grün bis rot anschaulich dargestellt und zukünftig auch - ähnlich wie bei Elektro- und Haushaltsgeräten - unterschiedlichen Effizienzklassen zugeordnet.

Auch in Immobilienanzeigen müssen die entsprechenden Werte aus dem Energieausweis jetzt genannt werden. Interessenten erhalten auf diese Weise bereits vor Vertragsabschluss bestmögliche Transparenz über das, was in Sachen Nebenkosten auf sie zukommen kann.





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