Die Sachlage ist eigentlich relativ einfach bei kontaminierten Grundstücken die man verkaufen/kaufen will.
Als Verkäufer ist man dazu verpflichtet sein Wissen über die Altlasten offenzulegen.
Dazu gehört ebenfalls das Wissen über die frühere Nutzung des Grundstückes, er muss dir also beantworten können ob wie in deinem Falle früher eine Chemiefabrik dort stand.
Tut er dies nicht dann könntest du saftige Schadensersatzforderungen stellen.
Allerdings musst du beweisen können dass du getäuscht wurdest beim Kauf, die Verjährungsfrist beträgt in diesem Falle 3 Jahre.
Besteht also ein Altlastenverdacht sollten entsprechende Regelungen unbedingt mit in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
Zu regeln ist dabei grundsätzlich folgendes:
- - umweltbedingte Mehrkosten für die weitere Nutzung des Grundstücks
- eine ggf. öffentlich - rechtliche Inanspruchnahme nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
-----> https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/BBodSchG.pdf />
Hierzu auch folgender Auszug aus dem Gesetzestext:
§ 4
Pflichten zur Gefahrenabwehr
Der Verursacher (...) sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.¹
Regelungen in Kaufverträgen zum Umgang mit Altlasten, Boden- und Gewässerverunreinigungen sollten in jedem Falle durch fachkundige versierte Rechtsanwälte ausgearbeitet werden, notarielle Kaufverträge reichen in der Regel nicht aus.
Bestenfalls gibst du vor dem Kauf des Grundstücks eine sogenannte Baugrunduntersuchung in Auftrag.
"Nach einem Urteil des OLG Naumburg aus dem Jahr 2014 (29.1.2014, Az. 12 U 149/13; Abruf-Nr. 140781) ist die Baugrunduntersuchung Pflicht und die Gründungsberatung fester Bestandteil der Leistungsphase 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)."²
Durch eine solche Baugrunduntersuchung wird die Bodenbeschaffenheit des Baugrunds geklärt, die Kosten hierfür variieren je nach Bodenbeschaffenheit und Aufwand, rechne mal mit 900- 1500€.
Eine solche würde ich dir sowieso empfehlen, denn sie ist vor allem wichtig wenn man plant einen Keller zu bauen.
Was deine Frage nach Abbau/Transport betrifft solltest du dich an einen örtlichen Entsorger für Sondermüll wenden, dazu habe ich zu wenig Informationen zur Hand.
Quellen:
¹ https://dejure.org/gesetze/BBodSchG/4.html />
² https://www.keller-bauen.de/baugrundgutachten.html
|
Grüßeee zum Sonntach!
Und zwar folgendes:
Ich hab die Möglichkeit ein Grundstück etwas außerhalb unseres Nachbardorfes zu erstehen, preislich tippitoppi kann man nich meckern.
Wenn alles klappt würd ich im kommenden Frühjahr mit dem Bauen beginnen, unsere Größte bekommt bald ihr erstes Kind und will gern in der Nähe bleiben wollen.
Soweit so gut.
Der niedrige Preis hat mich allerdings stutzig gemacht also hab ich mich mal ein wenig erkundigt und dabei kam heraus dass das Grundstück wohl mit Altlasten einer ehem. Chemiefabrik zu DDR-Zeiten belastet sein soll.
Wie hoch die Belastung tatsächlich ist kann ich nur mutmaßen.
Meine Fragen hierzu:
Welche Möglichkeiten habe ich um möglichst kostengünstig herauszufinden ob/wie hoch die Belastung ist?
Bin ich rechtlich gesehen dazu verpflichtet mich selbst um den Abbau/Transport zu kümmern und wenn ja, wer übernimmt die Kosten?
Könnte ich denn auch nachträglich noch vom Kaufvertrag zurücktreten wenn sich hinterher herausstellt dass die Belastung zu hoch ist als dass man darauf bauen kann?
Grüße
|