DaveD
Nicht registriert
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am 30. 9. 2011 um 07:58 |
Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist der Hauptpunkt des Bauvertrages.
Umso konkreter sie ist, desto höher ist die Rechtssicherheit für den Bauherrn.
Leistungsumfang, Art und Qualität von Baustoffen und -materi sowie der Ausstattungsstandard müssen detailliert beschrieben werden.
Das bedeutet, dass die Daten aller Gewerke über Qualität, Form, Abmessung, technische Parameter und Herstellerangaben so festgehalten sind, dass die geforderte Leistung eindeutig definiert ist.
Auf Grund der Leistungsbeschreibung wird der Angebotspreis ermittelt.
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Aaron1
Nicht registriert
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am 23. 11. 2015 um 07:45 |
Ich für meine Teil denke, dass man hier schon etwas genauer aufpassen sollte.
So eine Angebot wird meistens per Rechner erstellt und da greift man zu vorformulierte Textbausteine zurück.
Aber ob die passgenau mit ihrem persönlichen Auftrag übereinstimmen, das wage ich stark zu bezweifeln.
Also alles nochmals gründlich kontrollieren.
Denn sollte es dann zu Streitigkeiten kommen, zählt das, was schriftlich vorhanden ist.
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